Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren für unser Wohnangebot
Damit wir sicherstellen können, dass unser Wohnangebot die passende Unterstützung für Ihre individuellen Bedürfnisse bietet, möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Aufnahmekriterien vorstellen. Unser Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gemeinschaft zu ermöglichen.
Wer bei uns wohnen kann
- Erwachsene Menschen mit kognitiven Einschränkungen:
Unser Angebot richtet sich an volljährige erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen eine besondere Wohnform benötigen.
- Unterstützungsbedarf:
Unsere Bewohner*innen haben individuelle Unterstützungsbedarfe, die wir durch unsere Angebote abdecken können, wie z.B. die Unterstützung im Alltag, bei der individuellen Pflege, bei der sozialen Teilhabe oder bei der beruflichen Integration.
- Einsicht und Wunsch nach Unterstützung:
Es ist wichtig, dass Sie selbst den Wunsch haben, in unserer Wohnform zu leben, und bereit sind, die angebotene Unterstützung anzunehmen.
Weitere Voraussetzungen
- Selbstständigkeit im Alltag:
Es wird geprüft, inwieweit Sie bereits selbstständig sind oder Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten benötigen. - Kooperationsfähigkeit:
Sie sollten bereit sein, mit unserem Team zusammenzuarbeiten und an der Gestaltung des eigenen Lebens aktiv mitzuwirken. - Keine akuten Gefährdungen:
Für eine Aufnahme ist es notwendig, dass keine akuten Gefährdungen für Ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit unserer Bewohner/innen bestehen. Bei Bedarf klären wir gemeinsam, ob zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind.
Das Verfahren
- Anfrage und Beratung:
Sie oder Ihre Angehörige bzw. die gesetzliche Vertretung können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir beraten Sie gern individuell und klären, ob unser Angebot passend ist. - Bedarfsermittlung:
Nach einem ersten Gespräch erfolgt eine detaillierte Bedarfsermittlung, bei der wir die Unterstützungsbedarfe genau erfassen. - Prüfung und Entscheidung:
Basierend auf den Ergebnissen entscheiden wir gemeinsam, ob eine Aufnahme möglich ist. Dabei berücksichtigen wir auch die Kapazitäten unseres Hauses. - Anträge bei den Kostenträgern:
Nach positiver Entscheidung stellen Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung folgende Anträge:
– Sozialamt des Wohnortes: Wohn- und Lebenshaltungskosten
– Landschaftsverband Rheinland: Fachleistungen, Assistenzleistungen (dafür wird das Bedarfserfassungsinstrument: BEI_NRW erstellt) - Aufnahme und Begleitung:
Nach entsprechender Genehmigung der Kosten starten wir den Aufnahmeprozess und sorgen für einen guten Start in Ihr neues Zuhause.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Unser Ziel ist es, gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden!