Aufnahmebedingungen

Sie wollen bei uns Hilfe erhalten und einziehen?
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Aufnahmevoraussetzungen

Zunächst einmal: Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und darüber hinaus zusätzliche soziale Schwierigkeiten haben, können wir Ihnen Hilfestellung anbieten. Im Einzelfall klären wir dann die Bedingungen für eine Aufnahme mit Ihnen ab.

Besondere Aufnahmevoraussetzungen gelten bei Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen.

Wir sind gesetzlich angehalten, dass sich jeder Bewohner vor Einzug auf Tuberkulose untersuchen lässt.

Informationsgespräche


Jeden Mittwoch um 13.30 Uhr (außer an Feiertagen) stellen wir das Hilfeangebot in einem allgemeinen Informationsgespräch vor.
Gerne vereinbaren wir auch einen gesonderten Termin für ein persönliches Gespräch. Dies ist besonders für Bewerber aus der Haft oder aus Kliniken zu empfehlen.

Im Anschluss an das allgemeine Informationsgespräch klären wir in einem Einzelgespräch die persönlichen Aufnahmevoraussetzungen.


Kontakt  
Ihre Ansprechpartner für Ihre Fragen sind:
Stefan Kramer Tel.: 46 98 3 - 37, E-Mail: stefan.kramer@skmd.de
Sascha Wegscheider Tel.: 46 98 3 - 52, E-Mail: sascha.wegscheider@skmd.de
Leitung: Andreas Wiese
 

Warteliste

Meist interessieren sich mehr Menschen für einen Platz in Haus Weissenburg, als wir freie Zimmer zur Verfügung haben. In diesem Fall wird der Bewerber nach den Informationsgesprächen auf eine Warteliste aufgenommen.
Bei Interesse teilen wir einem Bewerber auch gerne telefonisch mit, wie lange die aktuelle Wartezeit dauern könnte. Dies können leider nur "in-etwa-Auskünfte" sein, denn es ist möglich, dass nicht alle Bewerber tatsächlich einziehen und zudem ist auch ein Einzug von einem Auszug eines anderen Bewohners abhängig und der ist nicht in allen Fällen exakt planbar.
Der Bewerber auf der Warteliste meldet sich in vereinbarten Abständen bei uns, um sein weiteres Interesse bis zum Einzug zu erklären. Sollte der Bewerber kein weiteres Interesse mehr haben, so bitten wir auch in diesem Fall um Rückmeldung

Kostenbeteiligung

Der Anteil an den Kosten der Unterkunft beträgt 155,- Euro. Bei nicht eigenem oder geringfügigem Einkommen wird dieser Anteil von der ARGE übernommen. Da Haus Weissenburg eine Selbstversorgereinrichtung ist, bleibt jedem Bewohner mindestens der ALG II-Satz zur Verfügung: Das sind derzeit 359,- Euro.
Die Nutzung der Waschmaschine und des Wäschetrockners in jeder Wohneinheit kostet pauschal 5,- Euro pro Monat.

Die übrigen Kosten der Unterkunft und die Gesamtkosten der Hilfe trägt der Landschaftsverband Rheinland als Kosten- und Leistungsträger.