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Aufnahmevoraussetzungen
Zunächst einmal:
Wenn Sie wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und
darüber hinaus zusätzliche soziale Schwierigkeiten haben, können wir
Ihnen Hilfestellung anbieten.
Im Einzelfall klären wir dann die Bedingungen für eine Aufnahme mit Ihnen
ab.
Besondere Aufnahmevoraussetzungen gelten bei Suchterkrankungen und
psychischen Erkrankungen.
Wir sind gesetzlich angehalten, dass sich jeder Bewohner vor Einzug auf
Tuberkulose untersuchen lässt.
Informationsgespräche

Jeden Mittwoch um 13.30 Uhr (außer an Feiertagen) stellen wir das
Hilfeangebot in einem allgemeinen Informationsgespräch vor.
Gerne vereinbaren wir auch einen gesonderten Termin für ein persönliches
Gespräch. Dies ist besonders für Bewerber aus der Haft oder aus Kliniken
zu empfehlen.
Im Anschluss an das allgemeine Informationsgespräch klären wir in einem
Einzelgespräch die persönlichen Aufnahmevoraussetzungen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für Ihre Fragen sind:
Stefan Kramer Tel.: 46 98 3 - 37, E-Mail:
stefan.kramer@skmd.de
Sascha Wegscheider Tel.: 46 98 3 - 52, E-Mail:
sascha.wegscheider@skmd.de
Leitung: Andreas Wiese
Warteliste
Meist interessieren sich mehr Menschen für
einen Platz in Haus Weissenburg, als wir freie Zimmer zur Verfügung haben.
In diesem Fall wird der Bewerber nach den Informationsgesprächen auf eine
Warteliste aufgenommen.
Bei Interesse teilen wir einem Bewerber auch gerne telefonisch mit, wie
lange die aktuelle Wartezeit dauern könnte. Dies können leider nur "in-etwa-Auskünfte"
sein, denn es ist möglich, dass nicht alle Bewerber tatsächlich einziehen
und zudem ist auch ein Einzug von einem Auszug eines anderen Bewohners
abhängig und der ist nicht in allen Fällen exakt planbar.
Der Bewerber auf der Warteliste meldet sich in vereinbarten Abständen bei
uns, um sein weiteres Interesse bis zum Einzug zu erklären. Sollte der
Bewerber kein weiteres Interesse mehr haben, so bitten wir auch in diesem
Fall um Rückmeldung
Kostenbeteiligung
Der Anteil an den Kosten der Unterkunft
beträgt 155,- Euro. Bei nicht eigenem oder geringfügigem Einkommen wird
dieser Anteil von der ARGE übernommen. Da Haus Weissenburg eine
Selbstversorgereinrichtung ist, bleibt jedem Bewohner mindestens der ALG
II-Satz zur Verfügung: Das sind derzeit 359,- Euro.
Die Nutzung der Waschmaschine und des Wäschetrockners in jeder Wohneinheit
kostet pauschal 5,- Euro pro Monat.
Die übrigen Kosten der Unterkunft und die Gesamtkosten der Hilfe trägt der
Landschaftsverband Rheinland als Kosten- und Leistungsträger.
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