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Betreutes Wohnen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. |
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Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung |
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Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit und/oder seelischer Behinderung |
| Betreutes Wohnen |
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| Hilfen zum selbstbestimmten Leben in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft für Menschen mit geistiger Behinderung | ||||||||||||||||||||
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Wie unterstützen wir Sie? |
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Unsere Aufgabe ist es, sowohl die Gemeinschaft zu fördern als auch den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen zu unterstützen. Sollte das Leben in der Wohngemeinschaft oder der eigenen Wohnung doch nicht das richtige Angebot sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich im HAUS MICHAEL, unserer teilstationären Einrichtung der Behindertenhilfe der SKM gGmbH, um einen Wohnheimplatz zu bewerben. |
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Was bieten wir an? Unser multiprofessionelles Team unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung in allen Bereichen, in denen sie Hilfe zum selbstständigen Wohnen benötigen:
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| Wann haben Sie Anspruch? Sie haben Anspruch auf Ambulant Betreutes Wohnen gem. § 53 ff SGB XII, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Behinderung haben. Art und Umfang der Betreuung orientiert sich an Ihrem individuellen Hilfebedarf . Sie wird mit einem Hilfeplan beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, in der Hilfeplankonferenz besprochen und in Form von Fachleistungsstunden bewilligt. Bei der Erstellung der Hilfeplanes helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen, kurz KoKoBe genannt und die Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf. Sie können sich aber auch an uns wenden, wenn Sie unser Angebot kennenlernen möchten und Sie bei der Beantragung der Hilfe Unterstützung wünschen. Wenn Sie, Ihre Angehörigen oder Ihr gesetzlicher Betreuer weitere Fragen haben, informieren wir gerne in einem Gespräch. |
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