Betreutes Wohnen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung
Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit und/oder seelischer Behinderung
   

 
Betreutes Wohnen
  Hilfen zum selbstbestimmten Leben in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft für Menschen mit geistiger Behinderung
 
   

Wie unterstützen wir Sie?
 

 



Selbstständig leben in eigener
Wohnung, allein oder zusammen mit einem Partner, ist für viele Menschen mit geistiger Behinderung ein großer Wunsch. Dabei können wir Sie unterstützen. Neben der Betreuung in eigener Wohnung bieten wir auch Plätze in Wohngemeinschaften an. Hier leben bis zu vier Menschen mit geistiger Behinderung und gestalten ihr Leben in dieser Gemeinschaft zusammen. Dies ist ein Angebot für Menschen, die gerne selbstständiger außerhalb eines Heimes oder der Familie leben möchten, die aber trotzdem auf das soziale Miteinander nicht verzichten wollen.

Unsere Aufgabe ist es, sowohl die Gemeinschaft zu fördern als auch den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen zu unterstützen.

Sollte das Leben in der Wohngemeinschaft oder der eigenen Wohnung doch nicht das richtige Angebot sein, so haben Sie die Möglichkeit, sich im HAUS MICHAEL, unserer teilstationären Einrichtung der Behindertenhilfe der SKM gGmbH, um einen Wohnheimplatz zu bewerben.

   

 

Was bieten wir an?

Unser multiprofessionelles Team unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung in allen Bereichen, in denen sie Hilfe zum selbstständigen Wohnen benötigen:
 
Aufzählung

Unterstützung/ Assistenz in allen Bereichen der alltäglichen Lebensführung.

Aufzählung

Zusammenarbeit mit anderen Hilfeanbietern, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Werkstätten für angepasste Arbeit und Koordination von Angeboten.

Aufzählung

Beratung und Anleitung bei der Gestaltung freier Zeit; Freizeit- u. Gruppenangebote.

Aufzählung

Beratung bei der Tagesstrukturierung.

Aufzählung

Entwicklung von Zukunftsperspektiven, Unterstützung bei der Lebensplanung.

Aufzählung

Unterstützung im Bereich Gesundheitsförderung und –erhaltung.

Aufzählung

Begleitung zu Fachärzten und –diensten.

Aufzählung

Unterstützung und Förderung bei der Anbahnung und Pflege von sozialen Kontakten und Beziehungen.

Aufzählung

Unterstützung bei der Integration im Wohn- und Lebensumfeld und in der Gemeinde.

   

Wann haben Sie Anspruch?

Sie haben Anspruch auf Ambulant Betreutes Wohnen gem. § 53 ff SGB XII, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Behinderung haben.

Art und Umfang der Betreuung orientiert sich an Ihrem individuellen Hilfebedarf . Sie wird mit einem Hilfeplan beim Landschaftsverband Rheinland beantragt, in der Hilfeplankonferenz besprochen und in Form von Fachleistungsstunden bewilligt.

Bei der Erstellung der Hilfeplanes helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen, kurz KoKoBe genannt und die Behindertenkoordination der Stadt Düsseldorf. Sie können sich aber auch an uns wenden, wenn Sie unser Angebot kennenlernen möchten und Sie bei der Beantragung der Hilfe Unterstützung wünschen. Wenn Sie, Ihre Angehörigen oder Ihr gesetzlicher Betreuer weitere Fragen haben, informieren wir gerne in einem Gespräch.